Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Im Kanton Bern soll ab 2016 der Anteil der Bevölkerung, der eine Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung erhält, nicht mehr im Gesetz definiert werden. Grund dafür ist, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Anteil der Bevölkerung, der Prämienverbilligungen erhalten soll, und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bevölkerung gibt. Gleichzeitig bringt die Gesetzesänderung Anpassungen an das übergeordnete Bundesrecht, an das kantonale Recht sowie weitere Aktualisierungen.