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30. Mai 2014
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Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
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Kanton will Regelung über Anzahl Anspruchsberechtigte aufheben

Im Kanton Bern soll ab 2016 der Anteil der Bevölkerung, der eine Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung erhält, nicht mehr im Gesetz definiert werden. Grund dafür ist, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Anteil der Bevölkerung, der Prämienverbilligungen erhalten soll, und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bevölkerung gibt. Eine entsprechende Gesetzesänderung befindet sich bis zum 4. August 2014 in der Vernehmlassung.

Der Grosse Rat beschloss in der November-Session 2013, die für die Prämienverbilligung im Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 395 Millionen Franken um 24,3 Millionen Franken zu kürzen. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass mit der Umsetzung dieser Massnahmen im Jahr 2014 ungefähr 42‘000 Personen ihren Anspruch auf Prämienverbilligung verlieren. Das gesetzliche Leistungsziel, dass 25 bis 45 Prozent der Kantonsbevölkerung Prämienverbilligung erhalten, kann deshalb im Jahr 2014 voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Weil es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Anteil der Bevölkerung, der gemäss dem Leistungsziel Prämienverbilligung erhalten soll, und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bevölkerung gibt, soll es aufgehoben werden.

Der Regierungsrat hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ermächtigt, eine entsprechende Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung in die Vernehmlassung zu schicken. Gleichzeitig werden Anpassungen aufgrund der Änderung von übergeordnetem Bundesrecht und von kantonalem Recht sowie Aktualisierungen vorgenommen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2014.

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