Auslöser für die Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg war die Strukturreform in der 2. Säule, die das eidgenössische Parlament im März 2010 beschlossen hatte. Zentraler Teil der Reform ist die Stärkung der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen. Einerseits ermöglicht die Strukturreform, dass sich Kantone mit kleinen Aufsichtsvolumen grösseren Kantonen anschliessen können. Andererseits haben sich die Aufsichtsbehörden – zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit – als öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit zu organisieren. Damit soll ihre rechtliche, finanzielle und administrative Unabhängigkeit gewährleistet werden.
Im Kanton Bern wurde die Stiftungsaufsicht per 1. Januar 2012 aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und in die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) überführt. Die BBSA beaufsichtigt rund 620 Vorsorgeeinrichtungen und übernimmt vom Kanton Freiburg rund 60 Vorsorgeeinrichtungen. Die Übertragung der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz im Kanton Freiburg an die BBSA ist auch Ausdruck der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Bern und Freiburg.