Nach dem geltenden Gesetz sollen 25 bis 45 Prozent der Kantonsbevölkerung einen staatlich finanzierten Beitrag zur Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien erhalten. Dieses gesetzlich verankerte Leistungsziel geriet unter Druck, nachdem der Grosse Rat im November 2013 beschlossen hat, bei den Prämienverbilligungen 24,3 Millionen Franken einzusparen. Die Umsetzung dieser Massnahme sowie die Veränderungen in der Bevölkerungs- und Einkommensstruktur hatte zur Folge, dass im Jahr 2014 noch knapp 227‘000 Personen Anrecht auf Prämienverbilligung hatten. Das quantitative gesetzliche Leistungsziel – nämlich dass 25 bis 45% der Bevölkerung Prämienverbilligung bekommen sollen – konnte im 2014 nicht mehr erreicht werden. Deshalb beschloss der Grosse Rat im Januar 2015, das Leistungsziel aus dem Gesetz zu streichen. Gegen den Beschluss des Kantonsparlaments wurde das Referendum ergriffen.
Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Hauptvorlage zur Gesetzesänderung anzunehmen und damit auf ein Festlegen von gesetzlichen Leistungszielen beim Auszahlen von Prämienverbilligungen zu verzichten. Denn zum einen gibt es aus Sicht des Regierungsrats keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz der Bevölkerung, der gemäss dem gesetzlich verankerten Leistungsziel eine Prämienverbilligung erhalten soll, und dem Anteil der Leute, die tatsächlich in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Zum andern könnte das Beibehalten eines Leistungsziels gerade in finanziell angespannten Zeiten unerwünschte Auswirkungen haben. So müssten die einzelnen Beiträge stark gesenkt werden, wenn weniger Mittel für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehen. Jene Bezügerinnen und Bezüger, die besonders auf Prämienverbilligungen angewiesen sind, würden so nicht mehr spürbar entlastet.
Mit einem Ja zur Hauptvorlage wird lediglich das Leistungsziel aufgehoben. Der Kanton ist weiterhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, angemessene Beiträge zur Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien erhalten.
Neben der Hauptvorlage können die Stimmberechtigten auch über einen Eventualantrag des Grossen Rates befinden. Bei dieser Variante bliebe das Leistungsziel erhalten. Zusätzlich würde der Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung jährlich der Kostenentwicklung der Krankenkassenprämien angepasst.